Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PersAd’or AG

Diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) regelt die vertragliche Beziehung für jeden übernommenen Auftrag der PersAd’or AG, Grenzstrasse 27, CH-8212 Nohl ZH (nachfolgend Auftragnehmer genannt), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Es gilt immer der bei Auftragserteilung gültige Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.  Allgemeines

1.1.      Diese AGB beziehen sich auf alle von der Firma PersAd’or AG mit der gebotenen Sorgfalt erbrachten Dienstleistungen, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben ist. Insbesondere in den Disziplinen: Personalauswahl, Personalentwicklung, Projektbegleitung, Assessment, Outplacement, Coaching, Newplacement, Laufbahnberatung, Berufsorientierung, Berufseinstieg, Berufsbildung, Limbic Check und/oder -Analysen. Bei Aufträgen, die im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine Weiterverarbeitung mit Dritten nach sich ziehen, ist die PersAd’or AG verpflichtet sich an die jeweiligen AGB der Partnerunternehmen zu halten.

2.  Leistungsumfang

2.1.      Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Beratungstätigkeit in den jeweiligen Disziplinen und evtl. damit verbundene Auswertungen und Analysen, allerdings nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. PersAd’or ist allerdings immer darauf bedacht, Termine und Fristen seitens des Auftraggebers zu beachten.

2.2.      Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle angebotenen Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen in Abstimmung mit den Anforderungen des Auftraggebers auszuführen. Dies mit grösster Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen. Der Auftragnehmer erteilt laufend Auskunft über die wesentlichen Inhalte der anvertrauten Aufgaben. Sollte ein Auftrag nicht mit der Firmenphilosophie von PersAd’or übereinstimmen, wird dies dem Auftraggeber im Vorfeld mitgeteilt und die Abweisung eines solchen Auftrags wird vorbehalten.

2.3.      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

2.4.      Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich sachverständiger Unterauftragnehmer (z.B. Freelancer, Partner) bedienen, wobei der Auftragnehmer dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer setzt mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter ein sorgt für eine bei der Auftragsausführung fortlaufend für eine zielführende Betreuung.

3.  Leistungsänderungen

3.1.      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsvorlagen des Auftraggebers im Rahmen des Zumutbaren Rechnung zu tragen

3.2.      Soweit sich die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen.

3.3.      Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung verlangen.

4.  Datenschutz

4.1.      Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Daten der Kunden, Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragsgebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Der Einblick oder die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf ausschliesslich mit Einwilligung des Auftraggebers erfolgen. Auch hier sind alle Parteien verpflichtet, sich an deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu halten.

4.2.      Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten

4.3.      Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen oder sensiblen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

5.  Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

5.1.      Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5.2.      Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

6.  Zahlungskonditionen

6.1.      Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeiten im Vorfeld vereinbarten Tarife und Zeiten berechnet. Die vereinbarte Regelung ist im Angebot zu finden. Der Preis für die gewählte Dienstleistung wird, soweit nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

6.2.      PersAd’or behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für ausgeführte Aufträge gelten die zum Bestellungszeitpunkt angegebenen Preise. Sofern bei längerfristigen Aufträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten ebenfalls die jeweils aktuell fixierten Tarife des Auftragnehmers.

6.3.       Alle Preise der PersAd’or AG verstehen sich exklusive Schweizer Mehrwertsteuer. Der Betrag für die MwSt. mit dem jeweils aktuellen Steuersatz, wird demzufolge zusätzlich separat ausgewiesen. Solange nichts anderes vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist der Forderungen bei Rechnungstellung 10 Tage netto. Bei Zahlungsverzug aus nicht vorhersehbaren Motiven empfiehlt PersAd’or rechtzeitig eine offene und transparente Kommunikation anzustreben.

7.  Haftung

7.1.      Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässigen verursachten Schäden.

7.2.      Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.

8.  Schutz des geistigen Eigentums

8.1.      Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Auswertungen, Analysen, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

8.2.      Alle Rechte an geistigem Eigentum bleiben bei dem Auftragnehmer oder den berechtigten Dritten. Soweit Rechte Dritter zustehen, garantiert die PersAd’or AG, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- & Vertriebsrechte verfügt.

9.  Treuepflicht

9.1.     Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der lfd. Aufträge auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

9.2.     Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von den zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitenden des Auftragnehmers diesem unverzüglich mitzuteilen.

10.  Höhere Gewalt

10.1.     Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die Parteien zu einem zeitweiligen Unterbruch und sinnvollen Verschiebung der daraus resultierenden neuen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Pandemien und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

11.  Beendigung des Vertrages

11.1.     Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit oder Auflösung der Gesellschaft des Auftraggebers.

12.  Kündigung

12.1.     Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

12.2.     Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.  Aufbewahrung von Unterlagen

13.1.     Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Auswertungen, Berichte, Organisationspläne, Skizzen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

13.2.     Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen zehn Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

14.  Sonstiges

14.1.     Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

14.2.     Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.

14.3.     Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

15.  Gerichtsstand und salvatorische Klausel

15.1.     Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenen beiderseitigen Verpflichtungen ist das zuständige Gericht am Hauptsitz des Auftragnehmers.

15.2.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls der Hauptsitz der Firma PersAd’or AG.

15.3.     Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht.

16.  Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

16.1.     Alle Dienstleistungen werden auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Massgeblich ist immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

– Stand der AGB: 1. Januar 2021 –

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